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Opferschutz & Nebenklagevertretung

Kompetente Beratung und Vertretung Ihrer Rechte mit dem Hintergrund langjähriger Erfahrung

Kompetente Beratung und Vertretung Ihrer Rechte mit dem Hintergrund langjähriger Erfahrung

Ihre Rechte als Opfer im Strafverfahren‍

Opfer haben im deutschen Strafprozess eine Reihe von Rechten, die oft wenig bekannt

sind:

Sie können sich dem Strafverfahren anschließen und so aktiv Einfluss nehmen. Dabei werde ich als Ihre Vertreterin Ihre Rechte wahrnehmen, Anträge stellen und Fragen im Prozess einbringen. In vielen Fällen übernimmt die Staatskasse die Kosten der Vertretung.

Recht auf Akteneinsicht:

Über Ihre Anwältin können Sie Einblick in die Ermittlungsakte

erhalten.

Recht auf Anwesenheit und Aussage:

Sie dürfen an der Hauptverhandlung teilnehmen

und als Zeugin oder Zeuge aussagen. Ihre Anwältin kann ergänzende Fragen stellen und

auf faire Verfahrensbedingungen achten.

Recht auf Schutzmaßnahmen:

Etwa Zeugenschutz, psychosoziale Prozessbegleitung

oder Ausschluss der Öffentlichkeit in besonderen Situationen.

Recht auf Entschädigung:

Geltendmachung von Schmerzensgeld und

Schadensersatzansprüchen, auch im sogenannten Adhäsionsverfahren.

Als Opfer einer Straftat stehen Sie nicht allein. Das Strafverfahren wirkt auf den ersten Blick oft undurchsichtig und belastend. Ich begleite und unterstütze Sie in allen Phasen

des Verfahrens – sei es als Ihre Nebenklagevertreterin vor Gericht oder im außergerichtlichen Bereich, um Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Stimme hörbar zu machen.

Häufige Fragen

FAQ im Opferschutz & Nebenklagevertretung

Die Nebenklage erlaubt es Opfern bestimmter Straftaten, sich aktiv am Strafprozess zu beteiligen. Sie sitzen dabei nicht nur „auf der Zuschauerbank“, sondern sind Partei im Verfahren.
In vielen Fällen übernimmt die Staatskasse die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung (sog. „kostenlose Opferanwältin“). Dies gilt etwa bei schweren Gewalt- oder Sexualdelikten. Wir prüfen für Sie, ob diese Möglichkeit besteht.
Opfer sind oft auch wichtige Zeug:innen im Strafverfahren. Ob und in welchem Umfang eine Aussage erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir bereiten Sie umfassend auf die Situation vor und achten darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Ja. Neben der Nebenklage können Sie zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen – entweder direkt im Strafprozess (Adhäsionsverfahren) oder in einem gesonderten Verfahren.

Sprechen Sie mit uns

Schildern Sie uns Ihr Anliegen – unverbindlich und vertraulich. Wir setzen uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung.