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Betreuungsrecht

Kompetente Beratung und Vertretung Ihrer Rechte mit dem Hintergrund langjähriger Erfahrung

Ihre Anwälte:Marija Beeretz

Kompetente Beratung und Vertretung Ihrer Rechte mit dem Hintergrund langjähriger Erfahrung

Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Vertretung von Personen, die aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Es dient dem Schutz und der Unterstützung von Menschen, die ihre persönlichen, gesundheitlichen oder finanziellen Entscheidungen nicht mehr eigenständig treffen können.

Häufige Fragen

FAQ im Betreuungsrecht

Eine rechtliche Betreuung wird dann angeordnet, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann. Ursachen hierfür können z.B. geistige oder psychische Erkrankungen, altersbedingte Beeinträchtigungen oder körperliche Behinderungen sein. Ein Gericht entscheidet nach eingehender Prüfung, ob eine Betreuung notwendig ist und in welchem Umfang sie erfolgen soll.
Ein rechtlicher Betreuer übernimmt die Verantwortung für die Bereiche, in denen die betreute Person Unterstützung benötigt. Das können unterschiedliche Lebensbereiche sein: Gesundheitsfürsorge: Der Betreuer kümmert sich um medizinische Belange und trifft Entscheidungen über notwendige Behandlungen. Vermögensverwaltung: Hierzu gehört die Verwaltung von Einkommen, Vermögen und Schulden sowie das Erledigen von Bankgeschäften. Wohnungsangelegenheiten: Der Betreuer regelt Fragen rund um die Unterbringung, z.B. einen Umzug in ein Pflegeheim. Behördenangelegenheiten: Der Betreuer vertritt die betreute Person gegenüber Behörden und sorgt dafür, dass gesetzliche Ansprüche wahrgenommen werden. Die Betreuung soll jedoch immer so gestaltet werden, dass die Selbstbestimmung der betroffenen Person so weit wie möglich erhalten bleibt. Der Betreuer darf also nur in den Bereichen handeln, die gerichtlich festgelegt sind.
Zum Betreuer können nahe Angehörige, Freunde oder auch Berufsbetreuer bestellt werden. Das Gericht berücksichtigt dabei, ob die betroffene Person eigene Vorschläge gemacht hat und ob es geeignete Personen gibt, die sich zur Betreuung bereit erklären. Ist dies nicht der Fall, wird ein professioneller Betreuer eingesetzt.

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