

Opferschutz & Nebenklagevertretung
Diese Unterseite befindet sich aktuell noch im Aufbau. Wenn Sie rechtliche Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns einfach.
Ihre Rechte als Opfer im Strafverfahren
Opfer haben im deutschen Strafprozess eine Reihe von Rechten, die oft wenig bekannt
sind:
Sie können sich dem Strafverfahren anschließen und so aktiv Einfluss nehmen. Dabei werde ich als Ihre Vertreterin Ihre Rechte wahrnehmen, Anträge stellen und Fragen im Prozess einbringen. In vielen Fällen übernimmt die Staatskasse die Kosten der Vertretung.
Recht auf Akteneinsicht: Über Ihre Anwältin können Sie Einblick in die Ermittlungsakte
erhalten.
Recht auf Anwesenheit und Aussage: Sie dürfen an der Hauptverhandlung teilnehmen
und als Zeugin oder Zeuge aussagen. Ihre Anwältin kann ergänzende Fragen stellen und
auf faire Verfahrensbedingungen achten.
Recht auf Schutzmaßnahmen: Etwa Zeugenschutz, psychosoziale Prozessbegleitung
oder Ausschluss der Öffentlichkeit in besonderen Situationen.
Recht auf Entschädigung: Geltendmachung von Schmerzensgeld und
Schadensersatzansprüchen, auch im sogenannten Adhäsionsverfahren.
Opferschutz & Nebenklagevertretung
Als Opfer einer Straftat stehen Sie nicht allein. Das Strafverfahren wirkt auf den ersten Blick oft undurchsichtig und belastend. Ich begleite und unterstütze Sie in allen Phasen des Verfahrens – sei es als Ihre Nebenklagevertreterin vor Gericht oder im außergerichtlichen Bereich, um Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Stimme hörbar zu machen.

Häufige Fragen/FAQ im
Opferschutz & Nebenklagevertretung
Die Nebenklage erlaubt es Opfern bestimmter Straftaten, sich aktiv am Strafprozess zu beteiligen. Sie sitzen dabei nicht nur „auf der Zuschauerbank“, sondern sind Partei im Verfahren.
In vielen Fällen übernimmt die Staatskasse die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung (sog. „kostenlose Opferanwältin“). Dies gilt etwa bei schweren Gewalt- oder Sexualdelikten. Wir prüfen für Sie, ob diese Möglichkeit besteht.
Opfer sind oft auch wichtige Zeug:innen im Strafverfahren. Ob und in welchem Umfang eine Aussage erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir bereiten Sie umfassend auf die Situation vor und achten darauf, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.
Ja. Neben der Nebenklage können Sie zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen – entweder direkt im Strafprozess (Adhäsionsverfahren) oder in einem gesonderten Verfahren.
Ja. Neben der Nebenklage können Sie zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen – entweder direkt im Strafprozess (Adhäsionsverfahren) oder in einem gesonderten Verfahren.
Ja. Neben der Nebenklage können Sie zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz durchsetzen – entweder direkt im Strafprozess (Adhäsionsverfahren) oder in einem gesonderten Verfahren.